Hallo!
Wir möchten auf unserem Grundstück zur Grenze zum Nachbarn einen Carport errichten. Lt. meine Info darf dieser insgesamt 9 m Länge und 50qm Grundfläche nicht überschreiten um genehmigungsrei zu bleiben. Außerdem darf nur direkt auf die Grenze gebaut werden oder mit mind 1m Abstand zur Grenze. Nun meine Frage: Unser Carport hat einen 15cm lange Dachüberstand. Wenn ich nun Grenzbebauung vornehme möchte, stehen die Pfosten also 15 cm "vor" der Grenze und der Dachüberstand schliesst direkt mit der Grenze ab (der darf ja nicht zum Nachbarn "rübergucken"). Der Zaun des Nachbarn auf der Grenze würde auch stehen bleiben. Ist dies eine "korrekte Grenzbebauung"?
Unser Nachbar ist übrigens einvestanden...
Danke & viele Grüße!
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