Geschrieben von:
Simon Kahle
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Hallo,
unser Nachbar hat sein Grundstück ca. 50cm ggü. der Straße angehoben und entlang unserer Aufahrt und der Straße eine Hecke gepflanzt über die man aus dem Auto nicht hinwegschauen kann. Lt. B-Plan sind Einfriedungen (dazu zählt die Hecke doch wohl auch) nur bis zu einer Höhe von 1m erlaubt, die in diesem Fall um mindestens 50 cm überschritten werden. Außerdem hat er ein Gartenhaus direkt auf die Grenzecke zur Str. bzw. unserer Aufahrt errichtet. Hierdurch ist die Sicht auf die Straße unmöglich. Ist eine solch verkehrsgefährdende Bebauung zulässig? Ich habe an anderer Stelle mal etwas von Sichtdreiecken gelesen, die freizuhalten sind. Ich hoffe jemand hat eine gute Idee bevor es noch zu einem Unfall kommt.
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