Hallo Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Zu Ihren Fragen:
1. Also tatsächlich übt mein Schwiegervater keine Landwirtschaft in dem Sinne mehr aus. Er beforstet lediglich den kleinen Wald auf dem Grundstück.
Eine Aufgabe wurde aber bislang nicht erklärt.
2. Ja, es ist so wie Sie es vermutet haben: Der „Altbau mit Scheune“ ist ein/das Wohn- und Wirtschaftsgebäude des (ehemaligen) Betriebes und der „Neubau“ ein/das (ehemalige) Altenteilerwohnhaus.
3. ob in tragende Teile eingegriffen wird kann ich gar nicht so genau sagen. Wir wollen die eigentliche Struktur und Außenwand des Wohnteils beibehalten, also auf die alte Substanz aufbauen bzw. das erneuern was erneuert werden muss (z.B. wölbt sich der Klinker nach außen, das Dach hängt durch, von außen ist lediglich mit Luft "isoliert" usw.) Wir möchten eigentlich nur das erneuern was notwendig ist, damit das Haus dem aktuellen Wohn- und Energiestandart entspricht.
Also meinen Sie, dass wir das Grundstück so teilen können, dass wir den einen Teil mit dem Altbau und z.B. ein Bruder den anderen Teil mit dem Altenteilerwohnhaus (welchen der Bruder mit meinen Schwiegereltern bereits bewohnt) bekommen kann?
Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen,
Imke W.
|