Sehr geehrter Herr Ziegler,
wie schon erwähnt sind Hecken und Tannen keine baulichen Anlagen, für die die Vorschriften der Landesbauordnung anzuwenden sind.
Ihre nachbarschaftlichen Unstimmigkeiten müssen Sie privatrechtlich regeln; in diesem Zusammenhang verweise ich noch einmal auf das "Nachbarrecht in Schleswig-Holstein" -aufzurufen unter
http://sh.juris.de/sh/NachbG_SH_rahmen.htm .
Tut mir leid, dass ich Ihnen hier nicht weiterhelfen kann.
Viele Grüße
Carola Haage
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Zuletzt geändert am 12.07.2006 um 13:30:09 von Carola Haage.