Geschrieben von:
Werner ZIegler
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Hallo Frau Haage,
ichhabe ein ähnliches "Grenzheckenproblem" Bundesland Schleswig-Holstein) mit dem Nachbarn: Die strittige Hecke steht auf der linken Grenzseite meines Grundstückes, ist mit dem Erstbesitzer des Hauses gemeinschaftlich abgesprochen und von mir angelegt ( und auch bezahlt worden). Nun möchte der neue Eigentümer nach ca. 15 Jahren, daß ich die Hecke von ca 2 m Höhe auf 1,20 m zurückschneide - sonst macht er es! Dazu muß ich nochj erwähnen, dass ich gerade 2 ca 6 m hohe Tannen, die ca 1,5 m von der Grenze entfernt standen (der Nachbar hat sich nie daran gestört!!) gerodet habe.
Frage: 1. Muß ich die Hecke entfernen
2. Gilt noch die mündliche Übereinkunft mit dem Erstbesitzer von vor 30 Jahren, daß ich die Grenzbepflanzung übernommen
habe??
M f G
Werner
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