Geschrieben von:
Carola Haage
Bauaufsicht
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Moin Barki,
grundsätzlich ist jeder Eigentümer dafür verantwortlich, dass das auf seinem Grundstück anfallende Regenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird. Sollten durch bauliche Maßnahmen im Grenzbereich Leitungen des Nachbarn beschädigt worden sein, ist dies privatrechtlich zu klären.
Vorschriften hierzu lönnen Sie im "Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein" nachlesen.
Mit den besten Wünschen für eine gütliche Einigung mit Ihrem Nachbarn.....
Viele Grüße
Carola Haage
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Zuletzt geändert am 27.06.2006 um 09:47:12 von Carola Haage.
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