Hallo, ich habe dasselbe Problem in Bayern. Ein 1988 genehmigtes zweifamilienhaus im Außenbereich wurde im Jahr 2000 grundlegend saniert, eigentlich wurde alles abgerissen und neu aufgebaut, nicht weil das Haus alt und schlecht war, sondern weil Geld damals beim Voreigentümer keine Rolle spielte und alles schöner und energieeffizienter gemacht werden sollte. Dann ging der Voreigentümer aber überraschenderweise pleite und in die insolvent und hinterließ seit 2001 sozusagen einen Rohbau mit fertigem Dach dort. Fenster und Inneneinrichtung fehlten noch. Bis 2000 wurde das Zweifamilienhaus zu Wohnzwecken genutzt, nach der Insolvenz fehlte das Geld zum fertigstellen, dass es wieder bezugsfertig gemacht werden hätte können. Ich habe das Wohnhaus gerade käuflich erworben, jetzt untersagt mir das Landratamt eine Nutzung zu Wohnzwecken, da es der meinung ist, dass nach 2 jahren die Nutzung zur Wohnberechtigung quasi als aufgegeben erscheint und damit verfallen wäre. Eine Wohnnutzungsaufgabe war aber selbst vom Vorgänger nie gewollt, das Geld fehlte halt dem Vorbesitzer und jetzt steht da ein riesen haus und dürfte nicht mehr genutzt werden????? Verfällt hier tatsächlich der Bestandschutz für die Wohnnutzung wenn das Gebäude länger als 2 jahren nicht mehr bewohnt wird???? Wer weiss was, wer kann helfen?
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