Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Baurecht

Autor Beitrag
 Verfasst am: 01.12.2009 16:01:41 Titel: Re: Baurecht
Hallo Sylvia,

es kann sein, dass durch das auf Ihrem ( ehemaligen) Grundstück in Kürze errichtete Gebäude quasi eine Art Vorbildwirkung für die Bebauung der angrenzenden Grundstücke im rückwärtigen Bereich geschaffen ist bzw. wird.
D.h. dass möglicherweise bei nunmehr nicht mehr gültigem Bebabuungsplan die Nachbargrundstücke ähnlich bebaubar sind wie Ihres. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass ich hier lediglich eine theoretische Möglichkeit sehe. Da ich die Grundstückssituation bei Ihnen nicht kenne, kann ich leider auch nicht näher darauf eingehen. Die grundsätzliche Möglichkeit einer weiteren Bebauung der Nachbargrundstücke besteht jedoch. Wenn es keinen Bebauungsplan ( mehr) gibt, müssen sich alle Vorhaben gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen. Nähere Info darüber, was dieses "sich- Einfügen" ausmacht, finden Sie unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=2&bid=62 .
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen