Vielen Dank Frau Eberhardt, dass Sie sich nochmals zur Sache melden. Es ist, wie bereits geschildert: Bis ca. 1983 wurde das Grundstück richtig bewohnt, mit gemeldetem Wohnsitz. Der Eigentümer ist verstorben, auf dessen Erben ist das Grundstück übergegangen. Diese habe sich hier jedoch nie melderechtlich regisitrieren lassen. 2000 haben wir dann das Grundsück erbworben. Das Bauamt gab uns die Auskunft, dass der Vorbesitzer das Wohnrecht aufgegeben hat, uns somit die dauerhafte Wohnnutzung verwehrt ist. Vielleicht ist es ja auch eine Besonderheit, dass das Grundstück in den alten Bundesländern liegt. Nirgend fand ich Auskunftshilfe, deshalb habe ich mich hier zu Wort gemeldet. Die grundsätzlichen rechtlichen Gegebenheiten können doch aber nicht anders sein. Eine Nutzungsänderung war nie angezeigt. Es ist einfach der Wille der Gemeinde - so scheint es.
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