Hallo Herr Bebensee,
genauso wie Matze interessieren wir uns für ein Grundstück im Außenbereich. Für dieses Grundstück liegt dem Eigentümer - wenn auch unter der Bedingung, dass die gesicherte Erschließung nachzuweisen ist und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen sind - bereits ein Bauvorbescheid für die Errichtung eines Ferienhauses vor. Von dem ursprünglich bei Erteilung der Bebauungsgenehmigung 800 qm großen Grundstück hat der Eigentümer in der Zwischenzeit 100 qm veräußert. Wir fragen uns nun, ob der Bauvorbescheid trotz Teilveräußerung noch Gültigkeit hat und wie die Chancen stehen, dass anstelle eines Ferienhauses ein Wohnhaus mit gleicher Grundflächenzahl genehmigt wird. Können Sie uns da weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen,
Martina.
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