Moin ich habe folgende Frage
Ich habe auf meinem Grundstück eine Bauvoranfrage hinter meinem Wohnhaus die von der Bauaufsicht genehmigt wurde. Dieses Grundstück habe ich Verkauft, und es wird im Frühjahr bebaut.
Dies ist die erste Hinterbebauung in unserer Reihe.
Der B-Plan wurde von unserer Gemeinde aufgehoben und existiert nicht mehr
Bekommen jetzt die Nachbargrundstücke ebenfalss das Baurecht im Hinteren Bereich und wenn ja zu welchem Zeitpunkt ( Abgabe des Bauantrags oder erst bei der Genemigung)
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