Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Sanierung im Außenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 24.11.2009 16:30:10 Titel: Re: Sanierung im Außenbereich
Vielen Dank, das gibt mir schon ein wenig mehr Orientierung.
Bezüglich des Bestandschutzes kann ich nur die Auskunft des örtlichen Bauamtes wiedergeben.
Die Vorbesitzer waren vor der Veräußerung bereits mehrere Jahre nicht mehr melderechtlich unter dieser Anschrift registriert. Nach 2 Jahren wäre somit vom Eigentümer das Wohnrecht aufgegeben. Somit ist das Wohnhaus nur noch als Freizeitobjekt nutzbar. Ein Wohnrecht wird uns nicht wiedergegeben. Die angrenzenden Grundstücke haben das Glück, dass hier ständig Leute gewohnt haben. Deren Wohnrecht somit noch besteht.
Zum § 35 Abs. 4 BauGB habe ich hier aber noch eine Frage. Die Voraussetzung \\\"Wohngebäude\\\", ist diese an ein bestehendes Wohnrecht gebunden? Oder ist es ausreichend, dass dieses Wohnhaus als Wohnhaus zulässigerweise errichtet wurde. Ebenso die Voraussetzung \\\"seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt\\\". Das Objekt wird seit dem Erwerb von uns genutzt. Wir verbringen die Sommermonate hier, bis in den späten Herbst, aber wohnen dürfen wir ja nicht hier.
Gern würden wir einen gleichartigen Neubau für den Eigenbedarf (Wohnen) errichten. Aber hier ist uns einfach keine Tür geöffnet.
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen