Ich habe folgendes Problem und sich daraus anschließende Fragen.
Wir sind seit 2000 Eigentümer eines Grundstücks, ca. 5.500 qm, im Außenbereich. Das Grundstück ist mit einem Wohnhaus, unterkellert, ca. 70 qm Wohnfläche , Baujahr ca. 1930, bebaut. Leider haben die Vorbesitzer, wohl aus Unwissenheit ,für dieses Grundstück das Wohnrecht verfallen lassen. Es ist uns daher nur möglich, dieses Grundstück als Freizeitobjekt zu nutzen. Das Wiedererlangen von Wohnrecht wurde uns verwehrt bzw. als aussichtslos gestellt. Wir nutzen dieses Objekt jedoch trotzdem intensiv, sind den ganzen Sommer über hier. Das Haus ist stark sanierungsbedürftig. Einfach wegschieben - geht nicht. Das haben wir uns schon sagen lassen. Eigene Recherchen im Internet und in Gesetzeskommentaren, haben gezeigt, dass damit ja auch der Bestandsschutz verloren gehen würde. Nun stellt sich aber die Frage, was konkret, dürfen wir tun, um das Objekt zu erhalten bzw. auf einen dem heutigen Standard angepassten Stand zu bringen.
Konkret: Können Fenster und Fassade erneuert werden - ohne Baugenehmigung. Kann man ein solches Objekt sozusagen "entkernen" ohne das der Bestandsschutz verloren geht. Ein Dach einfach abheben und erneuern, so konnte ich den bisherigen Ausführungen dieses Portales entnehmen, wäre ebenso fatal. Also, könnte man ein Dach etappenweise erneuern? Für welche konkreten Maßnahmen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Das hiesige Bauamt ist leider nicht sehr bürgernah und auskunftsbereit. Sicher ist es immer ein Spagat zwischen Auskunft geben und Rechtsberatung. Jedoch habe ich feststellen müssen, dass selbst Nachfragen bei Architekten mich insofern nicht überzeugen konnten, als diese sehr labidar mit den rechtlichen Schranken umgehen. Wir möchten unbedingt den Standort für uns und den Objektwert erhalten. Es muss doch moderate Möglichkeiten geben, ein solches Haus zu erhalten. Ich wäre sehr dankbar für Auskünfte oder Hinweise. So konnte ich diesem Portal entnehmen, dass hier offenbar fundamentiert Auskunft erteilt wird. Prima Sache für den ratsuchenden Bürger.
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