Sehr geehrter Herr Bebensee,
Auf Ihrer Website steht folgendes Urteil:
"Grundsätzlich endet der im Zusammenhang bebaute Ortsteil mit der letzten Bebauung. Die sich hier anschließenden Flächen gehören zum Außenbereich."
Folgende Frage dazu:
Ist die Art der Bebauung entscheident für die Einstufung als Innen- bzw Ausenbereich?
Konkret
Gehört ein Flurstück am Ortsrand das mit landwirtschaftlichen Nebengebäuden bebaut ist komplett zum Innenbereich?
Vielen Dank für die Antwort.
cu
jeiger
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