Geschrieben von:
J. Albers
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Hallo,
wir wohnen in einem gewachsenen Wohngebiet mit vorwiegend Einzelhaus und Doppelhaus Bebauung. Die Grundstücke sind etwas über 1000 qm groß und liegen mit der Stirnseite in einer Breite von ca. 20m zur Strasse. Die Strasse besitzt ein starkes Gefälle, so daß sich von der oberen zur unteren Grundstücksgrenze ein Höhenunterschied von über 1,50 m ergibt.
Das Grundstück oberhalb von uns ist nun verkauft worden und der Altbestand ist inzwischen abgerissen worden.
Das Neubauvorhaben ist nun so geplant, dass von der höchsten Stelle das Grundstück waagerecht aufgeschüttet und mit einer neuen Beton-Stützwand (Höhe dementsprechend auch ca. 1,50m) auf der Grundstücksgrenze abgesichert werden soll.
Inwieweit sind so massive Eingriffe in den Geländeverlauf zulässig?
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung im voraus.
Gruß
J. Albers
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