Geschrieben von:
Claus Schmidt
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Gern wollte ich mal meine 5 Cent zu diesem Thema beisteuern:
Ich hatte dasselbe Problem wie Jochen. Nur hatte ich mich leider tatsächlich im Vorwege mit dem Bauamt auseinandergesetz. Outcome: nix wurde genehmigt. Der entsprechende Beamte sagte mir hinter vorgehaltener Hand: "Wenn Sie einfach gebaut hätten, ohne hier vorstellig zu werden, wäre wahrscheinlich nichts passiert. Doch nun, MUSSTE ich tätig werden. Sie haben quasi schlafende Hunde geweckt. Andernfalls wäre ich nur tätig geworden, wenn sich ein Nachbar beschwert hätte."
Fazit: nicht immer ist es von Vorteil, wenn man sich im Vorwege mit dem Bauamt bespricht...
Jetzt aber noch etwas: in diversen Foren wurde schon über das "Bauamt-Problem" gesprochen. Ich kann es gerade nicht finden, aber in einem Forum berichtet jemand, dass er einer Abrissverfügung dadurch entgangen ist, dass er seinem Windrad kurzer Hand "Räder" verliehen hat. Dadurch ist es eine "mobile Anlage" und unterliegt nicht mehr dem Baurecht.
Vielleicht können Sie, Herr Bebensee, dazu noch was sagen. Entspricht das der Wahrheit oder ist das nur ein Gerücht?
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