Vielen Dank für die Antwort.
Der B- Plan ist laut Aussage der Sachbearbeiterin frei.
Außerdem steht bis jetzt da genauso ein Zaun noch von den Vorbesitzern. (Leider steht er nicht richtig, er fällt doch schon ziemlich in sich zusammen.)
Wie ist es nun, wenn wir Zug um Zug die Felder austauschen?
Die Anwohner auf der anderen Seite des öffentlichen Weges freuen sich schon sehr auf die Baumaßnahme aber wenn die Genehmigung dann tatsächlich bis zu / Monate dauern wird, müssen die wohl noch eine Weile auf den abbruchreifen Zaun schauen.
Eine andere Frage noch.
Unser großes Problem ist, dass das Baurecht und das Nachbarschaftsrecht in SH unterschiedliche Dinge aussagen. (Z.B: Baurecht - Zaun darf 1,5 m hoch sein, Nachbarschaftsrecht - die Einfriedung, wenn keine Ortsüblichkeit festgestellt werden kann soll ein 1,2 m hoher Maschendrahtzaun sein.Alles über 1,2 m ist eigentlich nicht erlaubt, nur mit Abstand zur Grenze)
Welches Recht ist denn nun verbindlich?
Nach Nachbarschaftsrecht wären Hütten und Sichtschutwände( bis 5 M Länge) ja gar nicht erlaubt.
Also, was hat denn nun vorrag?
Vielen dank für Ihre antwort
Sabine
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