Geschrieben von:
Sabine T.
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Guten Tag,
In unserer Wohnanlage haben sehr viele Eigentümer ihr Grundstück zu einem öffentlichen Fußweg mit Grünstreifen durch Sichtschutzwände abgegrenzt. Dieses wollen wir nun auch tun. Da die Grundstücksgrenze mehr als 5 Meter lang ist, möchte ich wissen, ob wir dazu eine Baugenehmigung brauchen, und wenn ja, wie die Aussichten sind, diese zu erhalten.
Zudem hätte ich gern gewusst, ob man dann auch noch auf einer anderen Grundstücksgrenze einen Zaun von 4 Meter Länge und 1,80 meter Höhe bauen kann, oder ob hierfür dann auch eine Baugenehmigung nötig ist. Gilt die 5 Meter Grenze für jede Grundstücksgrenze einzeln, oder für alle zusammen?
Ich würde mich freuen, von Ihnen eine Antwort zu bekommen.
Mit freundlichem Gruß
Sabine T.
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