Geschrieben von:
Jochen Möller
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Was ist denn eigentlich mit folgenden §§?
§58 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung
(1) ...Erleichterungen können gestattet werden... Dies gilt insbesondere für
10. die Beleuchtung und ENERGIEversorgung,
§ 76
Ausnahmen und Befreiungen
(1) ...zur Verwirklichung von Vorhaben zur Einsparung von Wasser oder ENERGIE sind sie zuzulassen, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Und schließlich nochmal der §69:
(1)
33. Antennenanlagen bis zu 10 m Antennenhöhe... (was wenn ich eine Antenne oben drauf setze? Dann ist es defacto eine Antenne)
34. bauliche Anlagen, die der Gartengestaltung, der wohnwirtschaftlichen Ausrüstung... (\"wohnwirtschaftliche Ausrüstung\"!!! Ich will schließlich Energie erzeugen!)
Und nochwas ganz Wichtiges:
Ich würde ja gerne eine Genehmigung beantragen, doch all diese Sachen wie
Standsicherheitsnachweis
Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100,
Brandschutznachweis
etc. pp
die selbst bei einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren verlangt werden, gibt es schlichtweg nicht für solche Minianlagen! Es gibt allenfalls einen Prospekt des Herstellers mit den Leistungdaten. Windräder sind nichts anderes als Generatoren. Generatoren sind nichts anderes als \"umgedrehte\" Motoren wie man sie auch in einer Brotmaschine findet. Man wird kaum eine Statik für eine Brotmaschine beibringen können...
Die Lösung, die Bayern und auch Sachsen vorhalten, sind eine prima Sache. Schade dass ausgerechnet das Windland Schleswig-Holstein Gesteze entwirft, die das Aufstellen von Mini-Windrädern im Garten unmöglich machen...
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