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Thema: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?

Autor Beitrag
 Verfasst am: 07.08.2009 20:18:23 Titel: Re: Windrad im Garten - Baugenehmigung notwendig?
Hallo Herr Möller,

wie Sie richtig festgestellt haben, sind Windenergieanlagen/Windkraftanlagen (WKA) im Katalog der verfahrensfreien Vorhaben n i c h t enthalten (vgl. § 69 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein – LBO -).

Das bedeutet in der Tat, dass in Schleswig-Holstein eine einzelne WKA nach § 62 Abs. 1 LBO (mindestens) baugenehmigungspflichtig ist. Durch diese Genehmigungspflicht will der schleswig-holsteinische Gesetzgeber offenbar im Vorwege Nachbarstreitigkeiten vermeiden.

Welches Genehmigungsverfahren im Einzelnen in Betracht kommt, richtet sich in erster Linie nach der Höhe der WKA.

Ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 69 LBO (siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=301 ) kommt in Betracht bei einer WKA bis 30 m Höhe.

Eine WKA über 30 m Höhe bis zu einer Höhe von bis zu 50 m ist nach der Definition im § 51 Abs. 2 Nr. 2 LBO ein Sonderbau und deshalb im normalen Baugenehmigungsverfahren nach § 67 LBO zu prüfen (siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=300 ).

Für eine WKA über 50 m Höhe benötigt man eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Das ergibt sich aus Nr. 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV), nachzulesen unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bimschv_4_1985/gesamt.pdf . Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. BImSchV erfolgt die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit grundsätzlich im vereinfachten Verfahren nach § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (vgl. http://dejure.org/gesetze/BImSchG/19.html ). Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde ist seit dem 01.01.2009 das LLUR (siehe dazu unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=4&bid=343 ).

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang noch Nr. 6 der Anlage 1 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (siehe unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/gesamt/UVPG_SH_2003.htm ).

Mit freundlichem Gruß

Jens Bebensee


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Zuletzt geändert am 07.08.2009 um 20:21:26 von Jens Bebensee.
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