Geschrieben von:
Carola Haage
Bauaufsicht
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Moin Matze,
in Ammersbek gibt es eine Baumschutzsatzung vom 10.03.1999, die Sie auch in der Gemeindeverwaltung einsehen können. Hier ist geregelt, welche Bäume ab welchem Stammumfang schützenswert sind.
Für eventuelle Fällgenehmigungen ist auch die Gemeinde, in diesem Fall der Umweltberater Herr Niggemann, zuständig. Sollten einige Bäume im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes als "zu erhalten" festgesetzt sein, müsste zusätzlich ein begründeter Befreiungsantrag über die Gemeinde an die untere Bauaufsicht gestellt werden.
Dies kann aber jeweils nur einzelne Bäume auf einem Grundstück betreffen; in Ihrem Fall -60 bis 70 Nadelbäume auf einem Grundstück- müsste zunächst geklärt werden, ob es sich nicht um eine Waldfläche handelt.
Daher empfehle ich Ihnen, entsprechende Erkundigungen zunächst während der Sprechzeiten in unserem Kreisbauamt in Bad Oldesloe einzuholen.
Wir freunen uns auf Ihren Besuch, zu dem Sie bitte einen Katasterplan oder Übersichtsplan von Ihrem Grundstück mitbringen.
Viele Grüße
Carola Haage
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