Der Bestandsschutz geht unter,
1. wenn Baumaßnahmen so stark in die Statik eines Baukörpers eingreifen, dass eine statische Nachrechnung erforderlich wird,
2. wenn die Kosten für die Instandsetzung eines Baukörpers denen eines Neubaus gleich kommen, und/oder
3. wenn die Nutzung der Anlage geändert wird und andere (d.h. nicht unbedingt weiter gehende) öffentlich-rechtliche Vorschriften als für die bisherige Nutzung gelten.
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Nachgefragt :
1. Was ist damit konkret gemeint ?
2. Wer berechnet das wann und wie ?
3. Was ist damit gemeint ?
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