Unser Haus hat fünf Wohneinheiten. Geplant ist der Bau eines Carports mit Satteldach (45 Grad Neigung) als Grenzbebauung für mindestens vier Stellplätze. Damit reichen die baugenehmigungsfreien neun Meter Länge leider nicht. Der Nachbar würde einer Carportbebauung von 11 oder 12 Meter Länge zustimmen. Das hieße dann wohl Statik, Genehmigung etc. mit den damit verbundenen Kosten. Oder können zwei Carports mit jeweils zwei oderr einmal zwei und einmal drei Stellplätzen mit etwas Abstand als Grenzbebauung ohne Baugenehmigung errichtet werden? Die Grundstücke sind nur in geringem Maße bebaut.
Grüße
Frank
|