Guten Tag,
ich möchte ein ca. 6m langes Carport in ca. 20cm zur Grundstücksgrenze (leicht überstehendes Dach), bzw. 50cm (Pfosten) errichten. Mein Gründstück grenzt in diesem Bereich an eine Stichstrasse (Pfeifenstielgrundstück meines Nachbarn. Die auf der Grenze gepflanzte Hecke möchte ich stehen lassen - daher der Abstand.
Verstehe ich es richtig, dass nach der neuen LBO von 2009 der Bau so zulässig (und nicht genehmigungspflichtig) ist?
Gruß & Dank
Andreas
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