Kann ein previlegierter Landwirt in Ortsrandlage ein Gebäude mit 3m Höhe bauen, Breite ca. 5m, Lange ca. 6m, dass an einer Seite stes halbseitig offen ist und von Tieren als Weideunterstand genutzt werden soll . Nutzung der Tiere nur zeitweilig bei schlechtem Wetter als Unterstand. Gebäude ohne Fundamente. Würde so gebut werden, dass es lagemäßig auch versetzt werden könnte. Es ist kein Naturschutzgebiet. Spielt es für den Landwirt eine Rolle ob es Außenbereich oder Innenbereich ist ? Muß das Gebäude mit Rädern versehen sein, oder lässt der § auch eine Bauweise zu, die ein Versetzten innerhalb kurzer Zeit möglich macht, oder kann es nach dem § sogar Fundamente haben ?
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