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Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Thema: Sickerschacht und Gartendrainage
Autor
Beitrag
Geschrieben von: Louisa Eberhardt Bauaufsicht
Verfasst am: 12.06.2009 08:59:30 Titel: Re: Sickerschacht und Gartendrainage
Hallo Karolin,
ja, sie müssen eine wasserrechtliche Genehmigung beantragen. Dafür wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde des Kreises. Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf unserer Internetseite ( http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/6/62/MerkblattNSW2008.pdf )..