Hallo Frau Kaiser,
grundsätzlich dürfen Sie - auch wenn es bereits eine Grenzbebauung Ihres Nachbarn gibt - bis zu 9,00m Länge und 2,75m Höhe an die Grenze bauen (z.B. Garagen). Ein Sichtschutzzaun mit einer Länge von 15,00m und einer Höhe von 2,00m ist hingegen nicht zulässig.
Wichtig ist allerdings, ob es bei Ihnen möglicherweise einen Bebauungsplan gibt, der etwas anderes aussagt.
Hier lohnt eine Rückfrage bei der zuständigen Amts- oder Gemeindeverwaltung.
Schauen Sie doch für weitere Infos auf unsere Internetseite:
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=6&bid=108 und
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bid=7 .