Hallo Herr Rönck,
es tut mir leid, aber es wäre wohl besser, Sie würden sich - bewaffnet mit einem Lageplan - an den für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter wenden (
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/KarteBauvorhabenInnerorts.pdf ). Eine solche Fragestellung sollte man - um Missverständnisse zu vermeiden - besser unter Zuhilfenahme eines Planes beantworten. Es spielen viele Faktoren eine Rolle, so dass eine Antwort per Ferndiagnose möglicherweise nicht das ganze Ausmaß der für Ihr Grundstück gültigen Vorschriften umfassen würde.
Und da Sie ja eine korrekte Antwort haben möchten, sehe ich mich leider nicht in der Lage - auf Grund einer textlichen Beschreibung Ihres Grundstückes - Ihnen eine wirklich gute Antwort zu geben.