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Thema: Carport

Autor Beitrag
 Verfasst am: 28.05.2009 07:56:44 Titel: Re: Carport
Hallo Herr Rönck,

erstmal ist zu sagen, dass ein Carport als Garage gilt ( siehe http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=247) . Den Begriff Carport kennt das Baurecht nicht.
Des Weiteren müsste zunächst einmal geklärt werden, ob in dem für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan Garagen etc. außerhalb der überbaubaren Flächen ( Baufenster) zulässig sind.
Auch wenn eine Garage eventuell genehmigungsfrei ist, müssen trotzdem die Vorschriften eingehalten werden. Die Verantwortung dafür liegt dann nicht mehr bei der Bauaufsicht, sondern bei Ihnen als Bauherr.
In unserem Baulexikon haben wir wichtige Informationen zum Thema Garagen etc. zusammengefasst. Schauen Sie doch mal unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=3&bid=51 .
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