Hallo Herr Rönck,
erstmal ist zu sagen, dass ein Carport als Garage gilt ( siehe
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=247) . Den Begriff Carport kennt das Baurecht nicht.
Des Weiteren müsste zunächst einmal geklärt werden, ob in dem für Ihr Grundstück geltenden Bebauungsplan Garagen etc. außerhalb der überbaubaren Flächen ( Baufenster) zulässig sind.
Auch wenn eine Garage eventuell genehmigungsfrei ist, müssen trotzdem die Vorschriften eingehalten werden. Die Verantwortung dafür liegt dann nicht mehr bei der Bauaufsicht, sondern bei Ihnen als Bauherr.
In unserem Baulexikon haben wir wichtige Informationen zum Thema Garagen etc. zusammengefasst. Schauen Sie doch mal unter
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=3&bid=51 .