Geschrieben von:
Micheal Rönck
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Auf meinem Grundstück ( Bebauungsplan besteht) steht ein Haus innerhalb des Bebauungsektor und eine Garage mit integrietem Schuppen. Die Garage wurde ohne Genehmigung gebaut, da sie in Größe und Höhe den genehmigungsfreien Maßen entspricht. Jetzt möchte ich einen zusätzlichen Carport auf dem Grundstück errichten, und zwar in der Weise, dass die Rückseite des Hauses die eine Längstwand des Carports bildet. Der Carport stünde dann allerdings außerhalb der Baufluchtlinie; der neue Baukörper hätte noch über 3 m Abstand zum Nachbargrundstück. Die Garage dagegen steht direkt auf der Grundstücksgrenze zum hinteren Nachbarn und in Nähe des geplanten Carpots.
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