Sehr geehrte/r Frau Haage, Herr Bebensee,
danke für die schnelle Bearbeitung. Diese Seite ist eine sehr gute Einrichtung.
Zwischen oben erwähnter Stützmauer und Nachbargrenze befindet sich noch ein Streifen von ca 9 cm. Diesen Streifen auf dem
Geländeniveau des Nachbargrundstücks nutze ich zur Errichtung des o.g.Grenzzaunes. Als Gerüst für den Lamellenzaun
(2 m bzw. 1,50 m Höhe) benutze ich die sog. Pergola-Pfosten (9x9 cm). Die Höhe dieser Pfosten beträgt ca. 2,70 m ab Gelän-
deniveau des Nachbargrundstücks. Als Abschluss nehme ich die Pergola-Pfosten quer über die gesamte Länge ohne
Pergola-Querreiter, da diese über die Grenze ragen würden. Bei einer Höhe von ca. 1,85 m (ca. 0,90 m oberhalb der Stützmauer) befestige ich weitere Pergola-Pfosten auf die gesamte Länge oberhalb der Stützmauer. Diese beiden Querver-
bindungen dienenals Pergola-Abschluss und als Umwehrung wegen des Höhenünterschiedes zum Nachbargrundstück.
Ab Höhe des Sichtschutzes (2 m) bzw. der Einfriedung (1,50 m) ist es offen bis zu der Höhe von 2,70 m.
Handelt es sich weiterhin um baugehnemigungs- u. anzeigenfreie Vorhaben nach § 69 LBO trotz der Höhe von 2,70 m der Pergola-Pfosten und der Querverstrebungen als Pergola-Abschluss und Umwehrung?
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas
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