Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo Günther,
das finden Sie nicht in der LBO.
Es liegt schlichtweg in der Natur der Sache, dass ein Nachbar beispielsweise nicht 10 Jahre lang etwas stillschweigend dulden kann um dann "plötzlich" festzustellen, dass es ihn stört. Das wäre ja unglaubwürdig.
Deswegen sagte ich ja, dass diese "Zeitspanne" von Fall zu Fall unterschiedlich anzusetzen sei.
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