Hallo,
vielen Dank, ich bin jetzt schon viel schlauer. Eien Nachfrage noch zu Punkt 3:
Wenn ich jetzt eine Baugenehmigung habe + die Zustimmung von Nachbarn, dass er mit der Grenzbebauung (13m) einverstanden ist, kann der andere Nachbar (auf der anderen Seite meines Grundstückes) etwas unternehmen?, Also der Nachbar, der davon gar nicht betroffen ist? In meinem Fall kann dieser das Carport und das Gartenhaus von Seite aus noch nicht mal sehen.
und eine neue Frage:
Angenommen man hat beispielsweise ein Gartenhaus unzulässigerweise an die Grenze gebaut und man hat NICHT die Zustimmung. Kann der belastete Nachbar (also hier der an dessen Grundstück gebaut wird) den Abriss verfügen? Was sind die Folgen?
Nochmals Danke.
Gruß Günther
Danke.
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