Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo Günther,
zu Ihren Fragen:
1. für das Carport nein, für das Gartenhaus ja ( weil 6m x 3m x 2,50m = 45 cbm) - Gartenhäuser sind nur bis zu einer Größe von 30cbm genehmigungsfrei.
2. Sie sollten die Genehmigung sogar nachholen, da Sie im Moment einen so genannten Schwarzbau haben. Man muss dazu sagen, dass die Grenzbebauung max. 9m lang sein darf. Sie haben hingegen bereits 13m. Dies erfordert eine Ausnahme, die nur mit Zustimmung des Nachbarn erteilt werden kann. Es kommt nun also darauf an, wozu Ihr Nachbar seine Zustimmung gegeben hat ( Wortlaut) bzw. ob er sie im Ernstfall geben würde.
Dass Sie das Grundstück mit dieser Bebauung gekauft haben, spielt in diesem Fall keine Rolle. Sie sind der Eigentümer, der für die Bebauung des Grundstückes verantwortlich ist. Ob Sie dazu auf privatrechtlichem Wege gegenüber Ihrem Vorbesitzer etwas bewirken können, liegt außerhalb meiner Kenntnis.
3. Ein Nachbar kann - allerdings auf eine gewisse Zeit begrenzt - einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten stellen, sofern er sich in seinen Belangen beeinträchtigt fühlt - auch wenn eine Baugenehmigung vorliegt.
4. ( siehe auch 2.) Ob das Gartenhaus und das Carport quasi in einem Rutsch gebaut sind oder mit Abstand zueinander stehen, macht keinen Unterschied. Die 9m beziehen sich auf die ganze Grundstücksgrenze - selbst wenn Sie in 50cm- Schritten bebaut wäre.
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Zuletzt geändert am 07.04.2009 um 14:41:44 von Louisa Eberhardt.
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