Hallo,
ich habe noch einmal ein paar Fragen:
ich habe auf einer Grundstücksseite vorne ein Carport, (7m lang, 3 m breit 2,5 m hoch). Auf der gleichen Seite des Grundstücks habe ich hinten ein Gartenhaus welches 6m lang, 3 m breit und 2,5 m hich ist. Beides ist direkt auf der Grenze gebaut. Die Grenzbebauung für das hintere Gartenhaus wurde vom angrenzenden Nachbarn genehmigt.
Für beide Bauten habe ich jedoch keine Baugenehmigung (habe das Haus so gekauft).
Ich habe folgende Fragen:
1. Brauche ich jeweils eine Genehmigung?
2. Wenn ja, kann ich diese nachholen (Zustimmung des Nachbarn habe ich)?
3. Vorausgesetzt es geht, ich habe die Baugenehmigung für die beiden Objekt direkt an der Grenze, kann der Nachbar auf der anderen Seite was dagegen unternehmen?
4. Ich habe in der Landesbauordnung gelesen, dass man die 9 m-Grenze bei Bauten direkt an der Grundstücksgrenze (also ohne Abstandsflächen) nicht überschreiten darf. Mehre bauliche Anlagen sind dabei, wenn ich das richtig verstehe, zusammenzurechnen. Ist das in meinem Fall ein Problem oder nur, wenn beispielsweise das Carport und das Gartenhaus unmittelbar aneinander gebaut hat?
Ich wohne in SH und es gibt kein Bebauungsplan.
Entschuldigung für die vielen Fragen. Aber der Service ist wirklich hilfreich hier.
Grüße
Günther
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