Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Zaun entlang der Grundstücksgrenze

Autor Beitrag
 Verfasst am: 06.04.2009 13:51:25 Titel: Re: Zaun entlang der Grundstücksgrenze
Hallo Günther,

immer vorausgesetzt, dass es für Ihr bzw. des Nachbars Grundstück keinen gültigen Bebauungsplan gibt, der etwas Gegenteiliges besagt, ist ein blickdichter Zaun, also ein Sichtschutzzaun, mit einer Höhe von 1,40m sowohl genehmigungsfrei als auch an der Grenze zulässig. Erst wenn ein solcher Zaun eine Höhe von mehr als 1,50m hat, gibt es Einschränkungen in der Länge.
Fragen Sie doch mal Ihre Gemeindeverwaltung, ob es einen Bebauungsplan gibt und wenn ja, ob darin etwas zu Sichtschutzzäunen steht.

Wegen des Streichens und der Wartung des Zaunes muss ich Sie auf das im Privatrecht zu findende Nachbarschaftsrecht verweisen. Meines Wissens finden Sie dort aber etwas zu diesem Thema ( Stichwort: Hammerrecht o.ä.).
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen