Hallo,
danke erst einmal für den tollen Service!
Meine Frage: mein Nachbar hat einen Zaun auf seiner Seite jedoch direkt entlang der Grundstücksgrenze gezogen, ohne vorab mit uns zu sprechen. Der Zaun ist aus blickdichten Holzelementen und ca. 1,40 m hoch. Er trennt nun unsere beiden Auffahrten auf dem vorderen Grundstück ab. Der Zaun gefällt uns optisch gar. Hintergrund ist, dass bereits die Garage (zu Recht) direkt an der Grenze liegt und der neue Zaun nun diese verlängert. Optisch ist jetzt ein "Schlauch" entlang des Grundstückes entstanden.
Ein weiteres Problem ist, das der Holzaun ja nur von unserer Seite aus gestrichen und gewartet werden kann.
Ich habe hier mal im Forum gelesen, dass gem. § 6 Landesbauordnung bei geschlossenen Einfriedungen in Schleswig Holstein Abstandsflächen einzuhalten sind. Ist das richtig? Wenn ja, wie kann ich mich gegen den Zaun wehren. Wir wohnen im Kreis NF.
Danke
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