Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Familie Jessen,
Ihr privatrechtliches Problem kann und darf ich für Sie leider nicht lösen.
Zur Genehmigungspflicht und öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit von Sichtschutzzäunen haben wir uns in diesem Forum bereits mehrfach geäußert:
Klicken Sie einfach im oberen blauen Balken "Suche" an und tragen Sie den Suchbegriff (Sichtschutzzaun) ein ...
Mit freundlichen Grüßen
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 28.03.2009 um 08:32:48 von Jens Bebensee.
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