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Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Thema: Betonierte Fläche
Autor
Beitrag
Geschrieben von: Louisa Eberhardt Bauaufsicht
Verfasst am: 24.03.2009 16:26:48 Titel: Re: Betonierte Fläche
Hallo Micha,
also, eine Mistplatte für einen privilegierten Landwirt ist höchstwahrscheinlich zulässig.
Auf jeden Fall muss dafür ein Bauantrag gestellt werden. In diesem Bauantrag muss außerdem eine Aussage bzgl. des naturschutzrechtlichen Ausgleichs getroffen werden.
Weitere Infos zu möglichen Verfahren des Bauantrages finden Sie unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=127 .