Hallo Herr Brenner,
im Kern beabsichtigt die Bauaufsichtsbehörde Ihren Nutzungsänderungsantrag aus dem Grunde abzulehnen, den ich bereits in meiner Stellungnahme vom 07.02.2009 angesprochen hatte.
Sollte die Situation vor Ort wirklich so aussehen, wie im Anhörungsschreiben der Baufsichtsbehörde beschrieben, "sprengt" Ihr Vorhaben tatsächlich den durch die vorhandene Bebauung vorgegebenen Rahmen. In diesem Falle würde es sich als sog. "rahmenüberschreitendes Vorhaben nur dann einfügen, wenn es "bodenrechtlich beachtliche Spanuungen" weder erzeugt noch erhöht oder - anders ausgedrückt - keine Vorbildwirkung für andere Grundstücke hätte (vgl. unter vielen Gerichtsentscheidungen z. B. VG Stade, Urt. v. 18.04.2002 - 2 A 561/00 - unter ->
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0540020000005612%20A ). "Rahmenüberschreitende Vorhaben" sind nach meiner Erfahrung in den wenigsten Fällen möglich.
Mein Fazit:
Ihre Chancen, eine Nutzungsänderungsgenehmigung in ein Dauerwohngebäude zu erhalten, stehen nicht sehr gut.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee