Hallo Herr Bebensee,
wie versprochen wollte ich meinen Beitrag aktuell halten.
Nach dem die Gemeinde keine Einvernehmen erteilt hat, hat mir die untere Bauaufsichtsbehörde eine ablehnende Prüfung meiner Nutzungsänderung erteilt und mir eine Anhörungfrist gegeben.
Der Wortlaut der Bauaufsichtsbehörde lautet folgendermaßen:
"Die vorhandene Bebauung ist beidseitig an der Straße angeordnet. Die Wohngbäude mit Hauptnutzung befinden sich im Straßenbereich der Flurstücke. Im hinteren Bereich sind Nebengebäude angeordnet.
Mit der meiner geplanten Nutzungsänderung eines Gartenhauses in ein Ferienhaus erfolgt ein Änderung der Nebennutzung in eine Hauptnutzung. Die Hauptnutzung (wohnen) sind in der Umgebung an der Straße angeordnet. Damit sich die Hauptnutzung in die Umgebung einfügt, ist diese auch im Straßenbereich anzuordnen. Mit der Nutzungsänderung des Gartenhauses in eine Ferienhaus wird eine zweite Reiche eröffnet, die es im der Umgebung nicht gibt. Daher fügt es sich nicht in die Umgebung ein."
Das widerspricht ja Ihre Ansicht, dass Ferienhäuser als Nebengebäude angesehen werden können. Hat der Beamte dort eine falsche Rechtsauffassung und wenn ja, gibt es eigentlich Urteile darüber?
Zum Glück gibt es in meiner unmittelbarer Umgebung mehrer Häuser die in zweiter Reihe gebaut wurden, die sogar dauerhaft bewohnt werden.
Emphielt es sich zu diesem Zeitpunkt schon einen Rechtsanwalt einzuschalten?
Vielen Dank im voraus für Ihre Ansichtsmitteilungen
Grüße Brenner
|