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Thema: Stützmauer,Gewehrung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 10.03.2006 09:17:55 Titel: Re: Stützmauer,Gewehrung
Guten Morgen Thomas,

die Anforderungen an Umwehrungen sind in § 43 der LBO geregelt; demnach müssen Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen, umwehrt werden.

Eine Umwehrung muss nach § 43 Abs. 5 bei einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m mindestens 0,90 m hoch sein.

Mit freundl. Gruß
Carola Haage
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