Hallo Brenne,
Garten-, Ferien- und Wochenendhäuser haben grundsätzlich eine andere städtebauliche Qualität als Dauerwohngebäude (siehe dazu in diesem Forum unter „Bauen im Außenbereich“ meine Antwort vom 01.06.2006 an Martina sowie meine Ausführungen unter dem Thema „Erweiterung Wochenendhaus“).
Während ein Dauerwohngebäude eine Hauptnutzung darstellt, würde man ein Gartenhaus beispielsweise als Nebenanlage ansehen können (vgl.
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=5&bid=14 ) die – im Gegensatz zu einem Wohnhaus - auch außerhalb von (faktischen) Baugrenzen (vgl.
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=87 ) zugelassen werden könnte.
Wenn eine Baugenehmigungsbehörde ein im unbeplanten Innenbereich geplantes Vorhaben mit der Begründung ablehnt, es würde sich wegen „Bauens in zweiter Reihe“ nicht einfügen, mag dies zwar für Laien verständlich sein; Fachleute und Gerichte, die eine solche Begründung lesen, werden jedoch regelmäßig zumindest die Nase rümpfen. Im Kern meint die Baugenehmigungsbehörde in solchen Fällen nämlich, dass sich das Vorhaben hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 07.02.2009 um 13:31:36 von Jens Bebensee.