Hallo,
ich bin durch google zufällig auf diese Seite gestossen und bin überrascht über die kompetenten Ausführungen.
Ich möchte auch gerne mein Problem zur Diskussion stellen.
Zum Thema:
Ich hab in meinem Garten ein ein kleines massivbau Haus mit Satteldach im Innenbereich eines Dorfes stehen. Da ich an einem See in den neuen Bundesländern wohne, kam mir in den Sinn, das Haus in ein Ferienhaus umzubauen. Dafür wollte ich Gauben auf das Dach bauen und danach das Haus isolieren und mit Fenstern versehen.
Als ich einen Bauantrag für die Gauben stellte, wurde bemerkt, dass das Haus nirgendwo behördlich registriert war und es sich um ein "Schwarzbau" handelt, was zu ehemaligen DDR Zeiten nicht selten war.
Die untere Bauaufsichtsbehörde kam mir sehr entgegen und legitimierte das Gartenhaus, in dem ich die fehlenden Unterlagen nachreichte und man mir die Gauben genehmigte.
Als ich nun im zweiten Schritt die Nutzungsänderung beantragt hatte, teilte mir der Gemeinderat mit, dass dieses ein bauen/wohnen in "zweiter Reihe" darstellt und es deswegen nicht zusagen könne.
In einem vorherigen Beratungsgespräch im Bauamt wurde mir im Vorfeld allerdings empfohlen, keine dauerhaftes Wohnrecht zu beantragen, sondern nur eine Nutzung als Ferienhaus. Somit hätte ich keine Probleme mit der Zufahrt, Feuerwehrzufahrt und den Hausanschlüssen, da man diese für eine kurzfristige Vermietung nicht benötigt. Auch das Bauen in zweiter Reihe wären dann nicht mehr relevant.
Nun kommen ich der Frage näher:
Bevor mir evtl. die untere Bauaufsichtbehörde meinen Antrag ablehnt. Ist es tatsächlich so, dass eine Umnutzung eines Gartenhauses in ein Ferienhaus von dem Bauen bzw. wohnen in "zweiter Reíhe" nicht betroffen ist?
Ausserdem gibt es mehrer Häuser in unserer Gemeinde die in zweiter Reihe gebaut wurden und die zu wohnzwecke genutzt werden.
Ich freue mich über reichlich Beiträge;-)
Kalli
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