Geschrieben von:
Lars Welkenbrück
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Hallo Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe mir die verlinkten Dokumente durchgesehen und bin dabei auf eine weitere Frage gekommen.
Der Bestandsschutz richtet sich demnach auch an der Nutzung des Gebäudes.
Ist dabei die aktuelle Nutzung und die bei Genehmigung des Gebäudes beantragte Nutzung maßgeblich?
Wenn letzteres, wie ist es mir möglich, diese in der Genehmigung festgehaltene Nutzungsart festzustellen?
Das Gebäude besteht seit den 1930er Jahren und es liegt mir keine Baugenehmigung mehr vor.
Ist die damals genehmigte Nutzung der Bauaufsichtsbehörde bekannt und dort von mir zu erfragen?
Vielen Dank
Lars Welkenbrück
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