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Thema: Behindertengerecht.

Autor Beitrag
 Verfasst am: 28.01.2009 19:14:12 Titel: Re: Behindertengerecht.
Hallo
Ich bin Zimmerer und habe immer wieder mit der Instandsetzung von Uraltbauten zu tun, es wird so gearbeitet wie früher auch allerdings werden moderne bessere Metallverbinder und kleinere Spannweiten angestzt, meist ohne Statiker, frei nach Gutdünken(so wie früher auch=Erfahrungswerte), es sei denn ein Dachgeschoss wird neu ausgebaut oder ein Anbau, dann gibts Pläne und Genehmigungen. In diesem Fall gehts im Wesentlichen um die Änderung von Türen, Fenstern, Lage der Trennwände..eigentlich nichts besonderes wenn man es geschichtlich betrachtet. Um dem Gespräch mit dem Bauamt eine Basis zu geben müsste doch zumindest ein Ortstermin und eine Zeichnung die den aktuellen Bauzustand beschreibt vorgelegt werden? Würde eine Statik verlangt? Man bedenke das es meist um alte Lehmwände mit teilweise verfaulten Dachverbandshölzern geht, die zwar 300 jahre standen aber nach neuen Berechnungsgrundlagen schon zusammengefallen sein müssten. Liefe der Bauherr in Gefahr wegen Einsturzgefahr einen Abriss zu bekommen, Wohnverbot sozusagen? Oder reichte es Ihnen wenn das Gebäude die Standsicherheit in 300Jahren selbst bewiesen hat?
Oft ist es so das Generationenweise Türen, Fenser und Trennwände je nach Bedarf verschoben wurden und ein Originalzustand nicht mehr zu ermitteln ist....auch gibts Dächer die früher Gauben hatten und diese später aus Kostengründen entfernt wurden, heute jedoch wieder hergestellt werden sollen, Genehmigung erforderlich? Nochmal gesagt: Es gibt/gab nie irgendwelche Bauuntelagen....
Ich reite deshalb so hartnäckig auf diesem Thema herum weil meiner Ansicht nach können moderne Vorschriften auch nur für Gebäude gelten die nach modernen Vorschriften gebaut wurden also seit es überhaupt Bauämter/Bauvorschriften gibt, oder?
Danke für Ihr Verständnis. Mfg Bodo
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