Moin
Ich werde mal konkreter: Ein altes Bauernhaus aus 1800 wurde zigmal umgebaut und verändert, Papiere gibts keine. Nun möchte der Eigentümer die seit 1940 eingebaute Haustür von 1m Breite auf 1,50m Breite erneuern. Der Maurer zieht einen 2m Betonsturz ins Mauerwerk ein, der Tischler montiert die Tür.Nun heisst es ja diese wäre genehmigungspflichtig es kommt zur Anzeige aus der Nachbarschaft, Bauamt rückt an. Nun sagt der Dorfälteste aus das 1939 eine Durchfahrt für Fuhrwerke gewesen sei und man diese Öffnung damals zugemauert hätte...Papiere, Fotos gibts keine. Was nun?
Ein Statiker wird auch nur darauf hinweisen können das die Standsicherheit seit 1800 bewiesen ist, aber rechnerisch belgbar wäre dies sicher nicht. Die Häuser wurden vom Handwerker so "wie immer" gebaut, im Vertrauen auf die Erfahrung.
Mich würds wirklich mal interessieren was nun für Unterlagen an das Bauamt geschickt werden müssten?
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