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Thema: Behindertengerecht.

Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.01.2009 06:58:11 Titel: Re: Behindertengerecht.
Moin
Wie siehts denn mit Altbauten aus 1800(besonders Bauernkaten im Aussenbereich)...aus für die es keine Statik, Genehmigung oder gar Baupläne gab/gibt? Diese Häuser wurden im Lauf der Zeit zigmal umgebaut, jede Generation änderte die Fenster, Türen Trennwände je nach Bedarf, die Dächer wurden mit dem gedeckt welches grad billig verfügbar war aus internen Stallabteilungen wurden Wohnräume.ect.....der Dachboden irgendwann mal nach Aufgabe der Landwirtschaft ausgebaut...Wie schon erwähnt, Statiken gibts und gabs keine, Genehmigungen genauso wenig und auch keine Zeichnungen, das einzig verfügbare ist meist ein Katasterplan wo die Umrisse und Lage des Objekts eingetragen sind, die alten Steuerunterlagen der Vorbesitzer und einige Hinweise in Dorfchroniken.
Nun stellen Sie sich vor Sie als Bauamt sollten mir das was genehmigen wie soll das überhaupt gehen? Welcher Bauzustand aus welcher Epoche wird denn da zugrunde gelegt? Was ist wenn ein beauftragter Statiker feststellt das die Standsicherheit noch nie gegeben war? Muss das Haus dann geräumt und abgerissen werden?
Ich möchte nur mal andeuten das die modernen Baugesetze/Richtlinien eben nur für modernere Bauten gültig sein können für die es offizielle Pläne gibt.
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