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Thema: Behindertengerecht.

Autor Beitrag
 Verfasst am: 15.01.2009 16:46:10 Titel: Re: Behindertengerecht.
Hallo Herr Neumann,

also genehmigungspflichtig wird es in dem Moment, in dem Sie in das Tragwerk des Hauses eingreifen (z.B. neue Durchbrüche oder Öffnungen in tragenden Wänden, zusätzliche Fenster- und Türöffnungen). So wäre auch die neue Öffnung für Ihre Haustür genehmigungspflichtig.
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