also genehmigungspflichtig wird es in dem Moment, in dem Sie in das Tragwerk des Hauses eingreifen (z.B. neue Durchbrüche oder Öffnungen in tragenden Wänden, zusätzliche Fenster- und Türöffnungen). So wäre auch die neue Öffnung für Ihre Haustür genehmigungspflichtig.