Geschrieben von:
Martin Petersen
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Hallo Frau Bebensee !
Nun habe ich mir mal die verschiedenen Fragen und Antworten zur Garage im Außenbereich
angesehen.
So meine ich aus dieser Forums-Seite herausgelesen zu haben, daß Garagen im
Außenbereich grundsätzlich einer Genehmigung bedürfen. Ja ?
Der Anruf heute bei der Baubehörde allerdings ergab,
daß eine genehmigungsfreie Garage gem § 6 auch im
Außenbereich erstellt werden kann.
Was ist denn nun richtig ?
Schönen Gruß.
Martin Peterseni
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